Der Distriktvorstand der SPD Schnelsen schlägt der KDV Eimsbüttel mit der Bitte um Weiterleitung an den Landesparteitag den nachfolgend wiedergegebenen, vom AK Finanzkrise der SPD Hamburg-Altona erarbeiteten Antrag mit Anforderungen an die Fortsetzung des TISA-Verhandlungsprozesses vor.
Antragstext
Bundeswirtschaftsminister Gabriel wird aufgefordert, auf eine vollständige Offenlegung der Protokolle und Dokumente aller bisherigen und zukünftigen TISA-Verhandlungsrunden hinzuwirken. Wenn dies nicht durchgesetzt werden kann, soll die Bundesregierung aus den weiteren TISA-Verhandlungen aussteigen.
Darüber hinaus fordern wir, dass die ggf. anstehende Zustimmung Deutschlands zu TISA an eine Reihe konkreter Anforderungen gebunden wird. Im Kern geht es darum, dass öffentliche Dienste keine Handelsware sind, sondern eine soziale Daseinsvorsorge sichern sollen, die bezahlbar, allgemein verfügbar und nicht profitorientiert ist.
Auf Basis der heute vorliegenden Informationen sind folgende Punkte unabdingbar für eine etwaige Zustimmung zu TISA (vorbehaltlich weiterer noch bekannt werdender Sachverhalte):
- TISA darf keine Regelungen zur Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen enthalten. Als öffentliche Dienstleistungen sind dabei nicht nur hoheitliche Aufgaben (Polizei, Armee usw.) zu verstehen, sondern auch öffentlich finanzierte oder über Gebühren bzw. Beitragssystemen finanzierte Leistungen, die von Privatunternehmen oder non-profit-Organisationen erbracht werden (z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Häfen und Verkehr).
- Es darf keine Bestimmungen geben, die eine zukünftige Rekommunalisierung von Dienstleistungen verbieten oder behindern (sog. Ratchet- und Stand-still-Klauseln).
- Zu liberalisierende Dienstleistungen sind durch eindeutige Positiv-Listen zu definieren, weil bei der Verwendung von Negativlisten alle zukünftigen Entwicklungen im Dienstleistungssektor automatisch unter die Liberalisierungsvorgaben fallen. Es muss klargestellt werden, dass neu entstehende Dienstleistungen nicht von TISA betroffen sind und ggf. auch öffentlich organisiert werden können.
TISA muss das Recht der Regierungen unterstreichen, strenge Sozial- und Umweltauflagen festzulegen und Schutzstandards dort zu verbessern, wo die bisherigen Standards nicht ausreichen. Es darf keine Einschränkung staatlicher Regulierungsmöglichkeiten in Bezug auf die Lizensierung von Gesundheitseinrichtungen, Kraftwerken, Abfallentsorgungsanlagen usw. geben.
- Der kulturelle Bereich (einschließlich „kulturelle Dienste“) und die audiovisuellen Dienstleistungen dürfen von TISA nicht behandelt werden.
- Die Möglichkeiten der Subventionierung öffentlicher Dienstleistungen dürfen nicht eingeschränkt werden.
- TISA darf keine Verpflichtungen im Bereich der Finanzdienstleistungen vorsehen, die der weiteren Regulierung von Finanzmärkten und -produkten entgegenstehen. Es muss klargestellt sein, dass Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken nicht privatisiert werden müssen.
- Bei zeitweiliger Dienstleistungserbringung durch ausländische Arbeitskräfte müssen die EU-Mindestbedingungen im Bereich des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Einsatzlandes uneingeschränkt gelten. Niedrigere Standards des Herkunftslandes dürfen keine Anwendung finden.
- Für den Bereich der Telekommunikationsdienste und für den Datentransfer in multinationalen Unternehmen (Kundendaten etc.) ist der EU-Besitzstand zum Datenschutz zu übernehmen. Im Rahmen von TISA dürfen keine Vorschriften über Datenströme vereinbart werden, bevor die EU-Rechtsvorschriften zum Datenschutz in Kraft treten.
- TISA darf keine Regelungen zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat- Schiedsgerichten enthalten.
- TISA darf keine sog. regulatorischen Mechanismen vorsehen, durch die multinationale Konzerne bereits im Vorfeld der Verabschiedung von Gesetzen die Möglichkeit erhalten, ohne jegliche Transparenz Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess und die Gesetzgebungsvorhaben zu nehmen. Dies gilt insbesondere für den Finanzsektor und die Finanzindustrie.
Des Weiteren sollen folgende Vorgaben zum weiteren Verfahren eingehalten werden:
I. TISA wird aufgrund seiner absehbaren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen auf jeden Fall als sog. Gemischtes Abkommen zu behandeln sein, d.h. der Zustimmung der nationalen Parlamente bedürfen.
II. TISA darf keinen Ewigkeitscharakter erhalten, es muss Kündigungsmöglichkeiten geben.
III. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Verhandlungen um faire Vereinbarungen für den Welthandel im Rahmen der WTO (World Trade Organisation) wieder in Gang zu bringen, unter Berücksichtigung der legitimen Interessen der Entwicklungsländer und auch der BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika).