Die Gewährung von staatlichen bzw. städtischen Subventionen oder Bürgschaften sowie Forschungs- und Fördergeldern zum Wettbewerbserhalt an einfordernden Unternehmen, muss mit der Verpflichtung verknüpft sein, für einen Zeitrahmen von 15 zehn Jahren diese in folgenden Fällen teilweise oder ganz zurückzuzahlen, wenn:
• Arbeitsplatzabbau
• Standort/Teilstandort Schließungen
• Produktverlagerungen ins Ausland 20
• Firmen-/ Firmenteilverlagerungen oder Betriebsübergänge (auch verdeckt) an andere Unternehmen
mit Massenentlassungen gem. § 17 KSchG bzw. erheblichen finanziellen und oder zeitlichen Einschränkungen für die Belegschaftsmitglieder verbunden sind.
Inflationsgesicherte Rücklagen hierfür sind nicht aus den öffentlichen Mitteln, sondern aus den Firmenergebnissen zu bilden.
Es muss sichergestellt werden, dass die staatlichen bzw. städtischen Einrichtungen uneingeschränkte Einsichtsrechte in die Unternehmensbuchführung erhalten.
B)
Ferner sind alle weiteren staatlichen bzw. städtischen Hilfen für „sozialverträgliche Alternativen“, wie:
• Weiterbilden statt Entlassen
• Transfergesellschaften
• Strukturelle Kurzarbeit
zusätzlich zum Interessenausgleich und Sozialplan nur dann zu leisten, wenn diese neue Arbeitsplätze oder eine positive Erwartung zum Arbeitsplatzerhalt beinhalten.
Begründung
Immer öfter beanspruchen Unternehmen „Öffentliche Hilfen“ wie Forschungs- oder Fördergelder, um Ihre Produkte weiterzuentwickeln oder Bürgschaften um Verkäufe ihrer Produkte abzusichern. Dadurch werden unter anderem die Gewinne der Unternehmen gesteigert, jedoch kein Geld für die Arbeitsplatzsicherung zurückgestellt, sondern innerhalb der oft komplizierten und aus steuerlichen Gründen geschaffenen Unternehmensstrukturen (z.B. über Briefkastenfirmen) verschoben, um diese dann steuersparend ins Ausland zu transferieren. Dies betrifft ebenso Subventionen für nicht kostendeckende Produkte und Verfahren.
Des Weiteren haben viele Unternehmen wegen unrealistischen Gewinnerwartungen sowie gravierenden Managementfehlern und mangelhafter Führungskompetenz Probleme. Da das Management nicht flexibel auf Marktanforderungen reagiert, sowie die Weiterentwicklung der Belegschaft durch Fortbildung, Schulungen oder Investitionen sicherstellt, sind die Gewinnerwartungen nicht zu realisieren. Die Folgen werden dann oft durch Massenentlassungen an die Solidargemeinschaft weitergegeben.
Negative Auswirkungen auf die Steuerzahler sind dann hohe Kosten, u.a. durch:
• Arbeitslosengeld bis Hartz IV
•Weiterbildungsmaßnahmen
•Kurzarbeitergeld
•Sozialhilfen
•Höhere Gesundheitskosten
•Steuerausfälle.
Einige Beispiele hierfür sind:
•Holzmann
•Hochtief
• Schlecker
• Thyssenkrupp
• Nokia
• Siemens
• Luftfahrt-Branche
• Und leider nicht zuletzt der VW – Konzern
Hier besteht seitens der Politik dringender Handlungsbedarf. Denn insbesondere Arbeitgeber und Unternehmen haben nicht nur Rechte und Ansprüche sondern auch Pflichten gegenüber der Solidargemeinschaft. Da nach wie vor der Satz gilt, dass Eigentum auch Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft bedeutet, muss das System „Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren“ durchbrochen werden.