„Solarenergie auf Hamburgs Dächern nutzen, Energiekosten senken und Klimaschutz voranbringen“
Der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) stellt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Reduktion von Luftschadstoffen dar. Zudem werden dadurch Energieversorgungs- und Energiepreisrisiken reduziert. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird daher gebeten, die nachfolgenden Regelungen umsetzen.
1) Bei Grundstückskaufverträgen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt, ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit die Installation von Photovoltaikanlagen zu vereinbaren.
2) Alle Unternehmen, die sich direkt oder indirekt im Mehrheitsbesitz der FHH befinden, werden aufgefordert, in den Aufsichtsräten bzw. Verwaltungsräten einen Beschluss zu fassen, sich bei Grundstücksverkäufen und -käufen eng an das städtische Vorgehen zur Installation von Photovoltaikanlagen anzulehnen.
3) Bei Abschluss städtebaulicher Verträge ist unter den Voraussetzungen des § 11 (1) Nr. 4 BauGB in der Fassung vom Jan. 2018 die Installation einer Photovoltaikanlage zu vereinbaren. Dabei ist die Angemessenheit gemäß § 11 (2) BauGB zu berücksichtigen.
4) Soweit die Installation von Photovoltaikanlagen weder durch Grundstückskaufvertrag 30 noch durch städtebaulichen Vertrag vereinbart werden kann, soll die Installation von Photovoltaikanlagen unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch Bebauungsplan gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB festgesetzt werden.
5) In Grundstückskaufverträgen und in städtebaulichen Verträgen soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage entfallen, sofern die Pflichten aus dem EEWärmeG vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach des Gebäudes erfüllt werden.
6) Die Verpflichtung zur Errichtung einer Solaranlage aus Nr. 1 bis 4 gilt nur so lange, wie es Anbieter für Pacht- und Dienstleistungsmodelle auf dem Hamburger Strommarkt gibt, mit denen für den Bauherren Wahlfreiheit zwischen Eigentum, Dienstleistungsmodell und Pachtmodell gegeben ist.

Neujahrsempfang mit über 160 Gästen
Das Freizeitzentrum Schnelsen war bestens gefüllt: Über 160 Gäste – darunter Vertreterinnen und Vertreter von rund 40 örtlichen Vereinen und Einrichtungen