Wiederherstellung der paritätischen Gesundheitsfinanzierung
Die SPD fordert die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der Pflege- und Krankenkassenbeiträge in zwei Stufen, um die steigenden Kosten im Gesundheitssystem nicht einseitig auf die Versicherten zu verlagern:
Stufe 1: Weitere Erhöhung der Zusatzbeiträge bis 2017 paritätisch.
Stufe 2: Rückkehr zur vollen paritätischen Finanzierung ab 2018 wieder herstellen.
Die SPD fordert auch die deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von z.Zt. 4.237,50 €, so dass die solidarische Gesundheitsfinanzierung auf einen breiteren Personenkreis gestützt werden kann.
Begründung
Die Krankenkassen haben Anfang August 2016 bekannt gegeben, daß durch den weiteren Anstieg der Gesundheitsausgaben ab 2017 weitere Zusatzbeiträge von durchschnittlich 50 EUR im Monat pro gesetzlich Krankenversichertem erhoben werden müssen, um die Kosten zu decken. Diese neuen Zusatzbeiträge von durchschnittlich 600 EUR im Jahr sollen nach geltender Rechtslage allein von den Arbeitnehmern und Versicherten getragen werden.
Das widerspricht dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Einem Prinzip, daß sich in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung seit Jahrzehnten bewährt hat und daß durch eine einseitige arbeitgeberfreundliche Regelung durch die Vorgängerregierung ersetzt worden ist.
Die SPD sollte sich als Partei der sozialen Gerechtigkeit und als Partei, die für mehr Solidarität in der Gesellschaft kämpft, dafür einsetzen, diese Asymmetrie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der nächsten Legislaturperiode aufzuheben.